Impfung


Aktuelle Aufklärung zu Impfschäden

Die Covid-19-Impfungen müssen sofort gestoppt werden, denn sie gefährden die Bevölkerung nachweislich in vielfältiger Art und sind die Hauptursache der Übersterblichkeit:

Unfruchtbarkeit durch Covid-19 Impfungen nachgewiesen!

Die Alarmglocken sollten längst läuten in Deutschland, bleiben aber stumm oder zumindest unerklärlich leise:
Der wissenschaftlich nachgewiesene Geburtenrückgang um 10-15 Prozent exakt 9 Monate nach Beginn der Massenimpfungen für die gebärfähigen Altersgruppen in vielen Ländern ist schockierend und hätte zum sofortigen Impfstopp führen müssen. Auch die seit Impfbeginn ständig steigende Übersterblichkeit von 3,9% in 2021 (gegenüber 2016-2020, Destatis) und nochmals 59000 Menschen = 5,8% mehr in 2022 gegenüber 2021 ist überwiegend auf die vielen Nebenwirkungen der „Impfungen zurückzuführen. Diese erzeugen nachweislich genetische Veränderungen, Thrombosen, Herzinfarkte, Schlaganfälle, chronische Entzündungen und u.a. Krebs.

Der Ärzteverband Hippokratischer Eid fordert den sofortigen Impfstopp und die Aufhebung der Impfpflicht bei der Bundeswehr und eine juristische Aufarbeitung des Versagens der Gesundheitsinstitutionen und der Gesundheitsminister, die klar erkennbaren Risikosignalen nicht nachgegangen sind.

Bekannt ist seit langem, dass es bei 10 % der geboosterten Frauen in einer Analyse des israelischen Gesundheitsministeriums vom 10.2. 2022 zu Menstruationsunregelmäßigkeiten kam, was auf Hormonveränderungen oder Entzündungen im Genitaltrakt hinweist.

Reported Adverse Events After Receiving Pfizer’s Third (Booster) Dose of the Vaccine for COVID-19 |

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Quelle: W. Huber


Offener Brief von Prof. Walach an Prof. Lauterbach

In einer beispiellosen, kostenintensiven Werbeaktion – man spricht von ca. 50 Millionen Euro – sind vom Bundeministerium für Gesundheit unter der Leitung von Prof. Karl Lauterbach Tausende über sechzigjährige Bundesbürger postalisch angeschrieben worden. Thema war die “Einladung” zur weiteren Impfung, primär somit die Einladung zur dritten “Booster” Impfung. Nur – die im Brief argumentierten Vorteile sind grundsätzlich falsch!

Das jedenfalls behauptet Prof. Harald Walach in einem “offenen Antwortbrief” an Prof. Lauterbach. Er spricht offen von Lügen, Unkenntnis und Inkompetenz und widerlegt die behaupteten Argumente. Selbstverständlich belegt Prof. Walach seine Aussagen mit einer Vielzahl von Quellenangaben.

Offenbar hat das BMG auch gegen das geltende Datenschutzgesetz verstoßen – lt. Kritiker sind die Adressen von den Krankenkassen übernommen worden – ein eklatanter Verstoss, da die Versicherten vorher ja nicht gefragt wurden.

Und wo bleibt der Aufschrei in den “Qualitätsmedien”? Von dort schallt uns ein tönerndes “Schweigen” herüber!

Hier die “Impf-Einladung” des BMG lesen bzw. herunterladen.

Hier den offenen Antwortbrief von  Prof. Walach lesen bzw. herunterladen.

Impfmoratorium – JETZT!

Zusammen mit den Ärzten für Aufklärung starten wir heute einen Aufruf für ein sofortiges Impfmoratorium. Die Hauptgründe hierfür sind der Fast-Parallelverlauf von Sterbekurve und Impfzahlen, der Geburtenrückgang 9 Monate nach Beginn der “Impfungen” an Jüngeren und die Vielzahl von schweren und schwersten Nebenwirkungen.

Es kommt darauf an, dass möglichst viele Menschen von diesem Aufruf erfahren!

Das Moratorium kann hier auch ausgedruckt und vervielfältigt werden.

Es kann verteilt und auch an öffentliche Entscheidungsträger, wie z.B. Gesundheitsämter, verschickt werden.

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(c) dieBasis BZV Westmecklenburg

Sehr positive Resonanz zur Veranstaltung „Impfschäden“

Auch durch diese Veranstaltung konnten wir als die Partei dieBasis hier in Westmecklenburg deutlich machen, dass wir die Nöte aller Menschen ernst nehmen, in die sie der “Corona-Wahnsinn” der Regierenden getrieben hat und dass wir der tiefen Spaltung unserer Gesellschaft entgegenwirken wollen.

Juristische Kompetenz hatten wir durch Rechtsanwältin Antonia Fischer von den Hafenanwälten aus Berlin! Sie schilderte den rechtlichen Rahmen und die Möglichkeiten, Ansprüche betroffener Impfgeschädigter geltend zu machen und klärte über die Unterschiede zwischen ärztlicher Haftung und Staatshaftung auf.

Frau Fischer wies auch darauf hin, dass bei den Ländern Antragsportale existieren (Internet), auf denen Entschädigungen von Betroffenen selbst beantragt werden können. Für Mecklenburg-Vorpommern ist darauf bereits auf einem Flyer unseres Bezirksverbandes zu den “Impfnebenwirkungen” hingewiesen worden. Download des Flyers „Impfnebenwirkungen“. Den gesamten Bericht zur Veranstaltung Herunterladen

Quelle: U. Rudolph

Informationsveranstaltung zum Thema Impfschäden

Die COVID-19 Impfung ist nicht risikolos! Viele, um nicht zu sagen viel zu viele “Geimpfte”, haben mit mehr oder weniger starken Nebenwirkungen zu kämpfen.

Hier möchten wir helfen!

Im Juli planen wir eine öffentliche Gesprächsrunde zu diesem Thema und laden dazu alle interessierten Menschen ein, egal ob Mitglied in unsere Partei oder nicht.

Wir werden zu der Veranstaltung Fachleute aus dem Medizin- und Rechtsbereich dazu bitten, damit unserer Gäste Fragen stellen und sich ggfs.  darüber hinaus im privaten Bereich informieren lassen können.

Unsere Mitglieder bitten wir fleißig die Werbetrommel zu rühren und alle evtl. Betroffenen mit unserem Flyer einzuladen.

Die Veranstaltung ist kostenlos und ist NICHT mit einer Mitgliedschaft in unserer Partei verbunden!

Da die Räumlichkeit begrenzt ist, bitten wir um baldige Anmeldung und Zusage unter der E-Mail Adressse:

beratung-westmecklenburg@diebasis-mv.de.

Weitere Details findet ihr auf dem Flyer (links) bzw. direkt durch den Download:  Flyer herunterladen 

 

 

 

 

Quelle: dieBasis BZV Westmecklenburg

Keine Impf- und Testpflicht!

Wir setzen uns für die Erhaltung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein und für ein Leben im wahren Sinne des Grundgesetzes der BRD – besonders unter Wahrung unserer körperlichen Unversehrtheit und Menschenwürde.

Alle Zwangsmaßnahmen des Staates, wie Impf-, Test- und Maskenpflichten lehnen wir daher zutiefst ab!

Unterstützen Sie uns bitte, arbeiten auch Sie mit uns an der notwendigen Erneuerung unserer Gesellschaft und für die Bewahrung Ihrer Menschlichkeit – für unser aller und besonders unserer Kinder Zukunft!

Gerne senden wir Ihnen weiter Informationen zu, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen unter bzv-post@diebasis-mv.de

Quelle: Ulrich R. und Kai B.


Öffentliche Rechtsberatung zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht!

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt insbesondere für viele Angestellte im Pflege- und Gesundheitssektor, aber auch darüber hinaus für jene, die die SARS-COV-2 Impfung ablehnen, ein existenzelles Problem dar. Nicht selten gerät dadurch das Beschäftigungsverhälnis in Gefahr! Hier möchten wir mit einer kostenlosen, rechtlichen Beratung dazu beitragen, dass die betroffenen Personen Möglichkeiten finden, sich gegen die Verpflichtungen durch Gesundheitsämter und Arbeitgeber zu wehren.

Wir freuen uns daher, ein bekanntes Rechtsanwaltsteam aus Berlin zu Gast zu haben, um genau über diese Thematik beraten zu werden. Wir veranstalten am 1. Juni in Zarrentin am Schaalsee eine öffentliche Beratungssveranstaltung, bei der die RAe Rede und Antwort stehen.

Eingeladen sind alle betroffenen Personen aus unserer Partei und auch Nichtmitglieder der benannten Berufsgruppen (Siehe auch Markierungen im Anhang “FAQ ….”!). Wir bitten alle unsere Mitglieder mit dem hier zur Verfügung gestellten Einladungsflyer fleißig zu werben und diesen gezielt zu verteilen. Druckt Euch bitte Eure Anzahl aus, gerne auch in schwarz-weiß, und drückt sie jedem Betroffenen aus Eurem beruflichen sowie privaten Umfeld in die Hand.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um rasche Anmeldung per Telefon unter E-Mail bei
beratung-westmecklenburg@diebasis-mv.de

Hier den Flyer herunterladen!    Hier die FAQ herunterladen!

Grafikquelle (Buch): LH Hmbg

Liebe Mitglieder,

am 17. März will der Bundestag über die mögliche Impfpflicht beraten. Ganz große Sorgen sollte uns folgender Paragraph §22a Absatz 4 machen:

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind. In der Rechtsverordnung darf die Bundesregierung

a) die Intervallzeiten,
     aa) die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet 
            werden müssen

            und
     bb) die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen,

b) die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen
     Impfschutz und

c) weitere Impfstoffe, deren Verwendung für einen Impfnachweis im Sinne des Absatzes 1
     anerkannt 
werden,

Im Klartext: Ohne Zustimmung des Bundesrates können die Impf-Intervallzeiten, Kombinationen von Einzelimpfungen und weiterer Impfungen festgelegt werden. So könnte z.B. eine neue Masernimpfung auf mRNA Basis mit eingebunden werden. Damit wären wir voll im Griff der Pharma-Mafia und dem Diktat der ermächtigten Bundesregierung ausgeliefert!

Den gesamten Gesetzentwurf könnt ihr hier herunterladen:

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Anstehende Veranstaltungen