Impfpflicht Diskussion

Grafikquelle (Buch): LH Hmbg

Liebe Mitglieder,

am 17. März will der Bundestag über die mögliche Impfpflicht beraten. Ganz große Sorgen sollte uns folgender Paragraph §22a Absatz 4 machen:

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind. In der Rechtsverordnung darf die Bundesregierung

a) die Intervallzeiten,
     aa) die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet 
            werden müssen

            und
     bb) die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen,

b) die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen
     Impfschutz und

c) weitere Impfstoffe, deren Verwendung für einen Impfnachweis im Sinne des Absatzes 1
     anerkannt 
werden,

Im Klartext: Ohne Zustimmung des Bundesrates können die Impf-Intervallzeiten, Kombinationen von Einzelimpfungen und weiterer Impfungen festgelegt werden. So könnte z.B. eine neue Masernimpfung auf mRNA Basis mit eingebunden werden. Damit wären wir voll im Griff der Pharma-Mafia und dem Diktat der ermächtigten Bundesregierung ausgeliefert!

Den gesamten Gesetzentwurf könnt ihr hier herunterladen:

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