Monats-Archive: März 2022

Bildquelle: Wikipedia.de (Rathaus Schwerin)

Liebe Mitglieder,

unser Team in Zarrentin am Schaalsee ist wieder einmal sehr aktiv geworden. Ulrich R. entwickelte einen aufrüttelnden Text zur aktuellen Corona Lage und bemühte sich darum, dieses Konzept den Stadtvertretern in Zarrentin – gemäß §17 Kommunalverfassung M-V in der Einwohnerfragestunde –  vortragen zu können. Nun ist es ihm gelungen und er bekam Gelegenheit während einer öffentlichen Ratssitzung sprechen zu dürfen. In Anwesenheit der örtlichen Presse (SVZ) wurde die Erklärung von den Stadtvertretern aufmerksam zur Kenntnis genommen, jedoch ohne Kommentierung und öffentliche Diskussion. Nun mag sich jeder ein eigenes Bild von dieser “Reaktion” machen! Immerhin veranlasste der Versammlungsleiter, diesen Aufruf in das Protokoll  zu übernehmen. 
Ulrich R. stellt allen Interessierten den Text als Vorlage bzw. zur individuellen Anpassung zur Verfügung, sofern sie mit ihrem Namen unterzeichnen. Diese Aktion kann natürlich von einzelnen, engagierten Parteimitgliedern oder aber von kleinen Teams aufgegriffen und umgesetzt werden.
Auch diese Initiative wird vom BZV Vorstand begrüßt und zur Nachahmung empfohlen. Wenn ihr aktiv werden möchtet, meldet euch bitte beim Admin. Wir senden euch die bearbeitbare WORD Datei zu. Textentwurf lesen!

Stammtischrunde in Möllin (Bildquelle: W. Huber)

Stammtisch Region Gadebusch.

In gemütlicher und harmonischer Atmosphäre trafen sich 15 Mitglieder um sich kennenzulernen und über die zukünftigen Inhalte einer Stammtischrunde zu diskutieren. Ganz oben auf der Liste stand der Wunsch nach Erfahrungsaustauch über die verschiedensten, tagesaktuellen Schwerpunktthemen wie z.B. Energieversorgung, Gesundheit, Impfen u. v. m.

 

 

Grafikquelle (Buch): LH Hmbg

Liebe Mitglieder,

am 17. März will der Bundestag über die mögliche Impfpflicht beraten. Ganz große Sorgen sollte uns folgender Paragraph §22a Absatz 4 machen:

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln, sofern diese abweichenden Anforderungen für die jeweils betroffenen Personen vorteilhaft sind. In der Rechtsverordnung darf die Bundesregierung

a) die Intervallzeiten,
     aa) die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet 
            werden müssen

            und
     bb) die zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen,

b) die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen
     Impfschutz und

c) weitere Impfstoffe, deren Verwendung für einen Impfnachweis im Sinne des Absatzes 1
     anerkannt 
werden,

Im Klartext: Ohne Zustimmung des Bundesrates können die Impf-Intervallzeiten, Kombinationen von Einzelimpfungen und weiterer Impfungen festgelegt werden. So könnte z.B. eine neue Masernimpfung auf mRNA Basis mit eingebunden werden. Damit wären wir voll im Griff der Pharma-Mafia und dem Diktat der ermächtigten Bundesregierung ausgeliefert!

Den gesamten Gesetzentwurf könnt ihr hier herunterladen:

Grafik: Mike Bauer, Rostock

Liebe Mitglieder,

wir haben in den sozialen Medien einen tollen Textvorschlag gefunden, den wir euch nicht vorenthalten möchten. Dem liegt folgende Idee zugrunde:

Unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am 26.10.2021 im Fernsehsender ntv prognostiziert, dass wir im März 2022 nur noch Geimpfte, Genesene und Verstorbene zu verzeichnen haben. Jeder, der als Ungeimpfter noch lebt, kann demzufolge nur genesen sein! Daher sollte nun jeder Betroffene schleunigst bei seinem Gesundheitsamt die Bescheinigung über den Genesenenzustand einfordern! 

Hier stellen wir euch diesen Brieftext des unbekannten Autors zur Verfügung. Zunächst nur als PDF.
Gerne senden wir euch den Originaltext als WORD Dokument per E-Mail zu!

4.3.22 Update (von admin)

Habe am 2.3.22 das Gesundheitsamt mit o.a. Text angeschrieben und heute Anruf bekommen mit folgender, sinngemäßer Auskunft:

“Was der Gesundheitsminister öffentlich verlautbart ist seine persönliche Meinung und stellt keine irgendwie geartete Handlungsanweisung für die Länder dar. Es sind alles lediglich Empfehlungen. Jedes Bundesland erarbeitet eigene „Allgemeine Verfügungen“ die örtlich gelten. Den Genesungsstatus erhält man nur nach einem positiven PCR–Test plus anschließender ärztlicher Bestätigung.”

Immerhin, das örtliche Gesundheitsamt hat sich gemeldet, telefoniert und empfiehlt folgende Bekanntmachung:

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/bekanntmachung/allgemeinverfuegung-zu-absonderung-und-kontaktpersonenmanagement-vom-20012022.html

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